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Wechselmodell im Familienrecht: Anwalt, Rechtsanwalt für Familienrecht Stuttgart berät Sie spezialisiert und kompetent
Das neue Wechselmodell im familienrechtlichen Unterhalt
Für den Fall, dass die Eltern in der Betreuung eines minderjährigen Kindes ein Wechselmodell vereinbaren, bedeutet dies für den Unterhalt des Kindes, dass beide Elternteile Unterhalt in Geld für das Kind schulden.
Die Düsseldorfer Tabelle aus welcher sich der Kindesunterhalt berechnen lässt, ist in diesem Fall nur begrenzt anwendbar. Da das Kind in zwei getrennten Haushalten betreut wird, erhöhen sich die Kosten durch doppelte Wohnkosten (des Kindes), Fahrtkosten, Kosten für Doppelanschaffungen etc.
Würde man hier, wie es in der Regel immer noch gemacht wird, die Düsseldorfer Tabelle zugrunde legen, dann würde der Mehrbedarf dadurch abgedeckt werden, dass die Einkünfte der Eltern zusammengerechnet werden und es somit zu einer höheren Einstufung des Kindes in der Düsseldorf Tabelle kommt.
Dann würden also lediglich außergewöhnlich hohe Zusatzkosten des Wechselmodells einen Mehrbedarf darstellen. Hier kommt es also auf die Betrachtung des Einzelfalls an.