Vorsorgevollmacht von Anwalt, Rechtsanwalt für Familienrecht für Stuttgart

 Telefonische Rechtsauskunft:

 

0711 – 820 340 - 0

Vorsorgevollmacht im Familienrecht: Anwalt, Rechtsanwalt für Familienrecht Stuttgart berät Sie spezialisiert und kompetent

Vorsorgevollmacht im Familienrecht Stuttgart

Vorsorgevollmacht im Familienrecht Stuttgart

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.