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Das Umgangsrecht im Familienrecht Stuttgart

 

Wenn sich ein Paar trennt, bleibt das gemeinsame Kind / bleiben die gemeinsamen Kinder in der Regel bei einem Elternteil. Für den anderen Elternteil stellt sich dann die Frage, wann und wie oft er sein Kind / seine Kinder sehen darf oder soll. Der Umgang mit dem Kind / den Kindern ist unabhängig davon, ob die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben oder ob es einer von ihnen alleine hat. Nach einer Trennung der Eltern sollen dem Kind / den Kindern die gewachsenen familiären Strukturen soweit als möglich erhalten bleiben. Als Eltern hat man nicht nur das Recht, sein Kind / seine Kinder zu sehen, man hat auch die Pflicht, regelmäßigen Kontakt zu pflegen. So sich die Eltern über die Ausgestaltung der Kindesumgänge nicht einig sind, wird dies auf einen entsprechenden Antrag vor dem zuständigen Familiengericht geklärt.