Detektivkosten im Familienrecht von Anwalt, Rechtsanwalt für Familienrecht Stuttgart Michael Scholz
Telefonische Rechtsauskunft:
0711 – 820 340 - 0
Detektivkosten im Familienrecht: Anwalt, Rechtsanwalt für Familienrecht Michael Scholz berät Sie kompetent und qualifiziert im Familienrecht Stuttgart
Neue Rechtsprechung zu Detektivkosten im Familienrecht
Kostenerstattung für GPS-Überwachung durch Detektiv
Kostenerstattung für GPS-Überwachung durch Detektiv
BGH Beschl.v. 15.05.13 -XII ZB 107/08- = BeckRS 2013, 11681 = NJW-Spez. 2013, 549
Detektivkosten können grundsätzlich erstattungsfähige Kosten i.S.d. § 91 I 1 ZPO darstellen, sofern die Beweise im Prozess verwertbar sind. Ein umfassendes personenbezogenes Bewegungsprofil, das mittels eines GPS-Systems erstellt wurde, ist vor allem dann nicht verwertbar, wenn eine punktuelle persönliche Beobachtung ausgereicht hätte.
Anm.:
Bei grundsätzlich erstattungsfähigen Detektivkosten muss allerdings das Gebit der sparsamen Prozessführung berücksichtigt werden. Das Honorar eines Detektivs muss sich in vernünftigen Grenezen halten, ein zu hohes Pauschalhonorar wird wohl nur in sehr schwierigen Ausnahmefällen erstattungsfähig sein.
Nach OLG Koblenz (BeckRS 2003, 09454 ca. € 640,- /Tag.