Ehevertrag im Familienrecht von Anwalt, Rechtsanwalt für Familienrecht Stuttgart
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Ehevertrag im Familienrecht Stuttgart
Durch einen Ehevertrag geben sich die Eheleute bestimmte Regeln für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung.
Ein Ehevertrag ist nach deutschem Recht nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird, anderenfalls ist der Vertrag formnichtig. Da ein Ehevertrag weitreichende Regelungen enthalten kann, hält der
Gesetzgeber die Beratung durch einen Notar als unparteiischen Berater für unverzichtbar. Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden, in seltenen Fällen auch nach rechtskräftiger
Scheidung.
In der Praxis wird der Ehevertrag häufig mit einem Erbvertrag verbunden. Bei Lebenspartnerschaften sind die nachfolgend dargestellten Grundsätze entsprechend anwendbar.
Neue Rechtsprechung zum Ehevertrag
Ehevertragliche Nichtberücksichtigung eines Vermögensgegenstandes
Ehevertragliche Nichtberücksichtigung eines Vermögensgegenstandes
BGH Beschl. v. 17.07.13 -XII ZB 143/12- BeckRS 2013, 13806 = NJW-Spez. 2013,549
Wird ein Vermögensgegenstand in einem Ehevertrag wirksam aus dem Zugewinnausgleich ausgeschlossen, muss der Ehevertrag auch dann nicht im Rahmen der Ausübungskontrolle gem. § 242 BGB angepasst werden, wenn nur hierdurch der Begünstigte zugewinnausgleichsberechtigt wird.
Anm.:
In der Praxis wird jedoch die Erhaltung eines Vermögensgegenstandes meist dadurch gefährdet, dass der Ausgleichspflichtige im Rahmen des Zugwinnausgleichs gezwungen wird, den Gegenstand zu liquidieren. Ein entsprechendes Erhaltungsinteresse wurde durch den BGH bislang nur für Unternehmen anerkannt (BGH NJW 1997, 2239).