Ehewohnung im Familienrecht von Anwalt, Rechtsanwalt für Familienrecht Stuttgart

 Telefonische Rechtsauskunft:

 

0711 – 820 340 - 0

Ehewohnung im Familienrecht

Ein häufiger Konfliktpunkt innerhalb einer Trennung oder Scheidung ist die gemeinsam bewohnte Wohnung. Eine Zuweisung der Wohnung an einen Ehepartner geschieht regelmässig durch dass Gericht, soweit die Parteien keine gütliche Lösung hinbekommen.

Kritterien für eine Zuweisung der Wohnung an einen der Ehegatten sind regelmässig auch vorhandene Kinder und wer diese fortan versorgt.

Auch hier ist sinnvoll, sich rechtzeitig mit einem auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, um dieses Thema zu besprechen.

Neue Rechtsprechung zu Ehewohnung im Familienrecht

Herausgabe von Haushaltsgegenständen

Herausgabe von Haushaltsgegenständen

OLG Brandenburg Beschl.v. 04.07.16 -9 UF 87/16- = BeckRS 2016, 12982 = NJW-Spezial 2016, 612

Wird ein Ehegatte zur Herausgabe von Gegenständen aufgefordert, die im Eigentum des anderen Ehegatten stehen, haftet er ab Rechtshängigkeit für den Verlust der Gegenstände in Höhe des Wiederbeschaffungswerts.

Nutzungsentgelt für allein genutzte Wohnung im Miteigentum

Nutzungsentgelt für allein genutzte Wohnung im Miteigentum

OLG Hamm Beschl.v. 06.12.2013 -14 UF 166/13- = BeckRS 2014, 00217 = NJW-Spez. 2014, 134

Bewohnt ein rechtskräftig geschiedener Ehegatte die gemeinsame Wohnung seit der Trennung alleine, kann er erst dann zur Zahlung eines Nutzungsentgelts verpflichtet werden, wenn der andere Ehegatte eine Verwaltungs- und Benutzungsregelung nach § 745 II BGB verlangt, welche ihn eindeutig vor die Wahl "Zahlung oder Auszug" stellt.

 

Anm.:

Es ist streitig, inwieweit § 745 II BGB auf die Zeit des Getrenntlebens anzuwenden ist, wenn gemeinsames Eigentum an einer Immobilie besteht. Nach OLG München (NJW 2008, 381) genügt für eine Nutzungsentschädigung ein bloßes Zahlungsverlangen. Dies gilt auch für Alleineigentum.

Ist jedochein Nutzungsvorteil bereits unterhaltsrechtlich berücksichtigt, so scheidet ein Anspruch auf Nutzungsentgelt aus.

Nutzungsvergütung für Ehewohnung während des Getrenntlebens

Nutzungsvergütung für Ehewohnung während des Getrenntlebens

BGH Beschl.v. 18.12.13 -XII ZB 268/13- = BeckRS 2014, 01831 = NJW-Spez. 2014, 102

Der Anspruch eiones aus der gemeinsamen Ehewohnung weichenden Ehepartners auf Nutzungsvergütung entsteht unabhängig davon, ob der Ehegatte freiwillig ausgezogen ist und ob der in der Wohnung verbleibende Ehegatte die aus der alleinigen Wohnungsnutzung entstehenden Vorteile wirtschaftlich verwerten kann.

 

Anm.:

Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung. Ab jetzt isat der Vergütungsanspruch nicht mehr von der wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeit und die sich daraus ergebendcen Vorteile abhängig. Selbst die aufgedrängte alleinige Nutzung kann zu einem Ausgleichsanspruch führen.