Ehegattenerbrecht im Familienrecht von Anwalt, Rechtsanwalt für Familienrecht Stuttgart

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Verlust des Ehegattenerbrechts bei Zustimmung zur Scheidung

Verlust des Ehegattenerbrechts bei Zustimmung zur Scheidung

Wenn ein Ehegatte der Scheidung zustimmt, so verliert der antragstellende Ehegatte nach § 1933 S.1 BGB das gesetzliche Ehegattenerbrecht, wenn die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen. Die Zustimmung kann durch eine privatschriftliche Erklärung gegenüber dem Gericht erfolgen. Die Anforderungen an den Scheidgungsantrag gem. § 133 I Nr. 1 FamFG dem Inhalt nach gehören jedoch nicht zu den Vorausetzungen des Scheidungsantrags.