Detektivkosten im Familienrecht von Anwalt, Rechtsanwalt  für Familienrecht Stuttgart

Telefonische Rechtsauskunft:

 

0711 – 820 340 - 0

Detektivkosten im Familienrecht: Anwalt, Rechtsanwalt für Familienrecht  berät Sie kompetent und qualifiziert im Familienrecht Stuttgart

Neue Rechtsprechung zu Detektivkosten im Familienrecht

Kostenerstattung für GPS-Überwachung durch Detektiv

Kostenerstattung für GPS-Überwachung durch Detektiv

BGH Beschl.v. 15.05.13 -XII ZB 107/08- = BeckRS 2013, 11681 = NJW-Spez. 2013, 549

Detektivkosten können grundsätzlich erstattungsfähige Kosten i.S.d. § 91 I 1 ZPO darstellen, sofern die Beweise im Prozess verwertbar sind. Ein umfassendes personenbezogenes Bewegungsprofil, das mittels eines GPS-Systems erstellt wurde, ist vor allem dann nicht verwertbar, wenn eine punktuelle persönliche Beobachtung ausgereicht hätte.

 

Anm.:

Bei grundsätzlich erstattungsfähigen Detektivkosten muss allerdings das Gebit der sparsamen Prozessführung berücksichtigt werden. Das Honorar eines Detektivs muss sich in vernünftigen Grenezen halten, ein zu hohes Pauschalhonorar wird wohl nur in sehr schwierigen Ausnahmefällen erstattungsfähig sein.

Nach OLG Koblenz (BeckRS 2003, 09454 ca. € 640,- /Tag.